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Anmeldung für einen PKW-Stellplatz Da Garagenplätze in vielen Bezirken nur eingeschränkt vorhanden sind, erfolgt die Vergabe der Plätze grundsätzlich nur nach schriftlicher Vormerkung und nachstehend angeführten „Spielregeln“:
Ihre Anmeldung kann erfolgen
Folgende Angaben sind unbedingt erforderlich: Die Anmeldung betrifft welche Wohnhausanlage? Ihren Namen und Adresse
Sie erhalten dann von uns eine schriftliche Bestätigung
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