Anmeldung für einen PKW-Stellplatz

Da Garagenplätze in vielen Bezirken nur eingeschränkt vorhanden sind, erfolgt die Vergabe der Plätze grundsätzlich nur nach schriftlicher Vormerkung und nachstehend angeführten „Spielregeln“:

  1. Schriftliche Anmeldung bzw. Vormerkung 
  2. Warteliste
  3. Ausnahmen: Tausch von Plätzen
  4. Tauschen
  5. Sonderwünsche
  6. Fristen
  7. Unterbrechungen
  8. Zweiräder

Ihre Anmeldung kann erfolgen 

Folgende Angaben sind unbedingt erforderlich:

Die Anmeldung betrifft welche Wohnhausanlage?

Ihren Namen und Adresse

 

Sie erhalten dann von uns eine schriftliche Bestätigung