Verwaltung von Wohnungseigentumsobjekten

Die Einhaltung der umfassenden Bestimmungen des WEG 2002 sind für unsere Mitarbeiter höchstes Gebot.

Erforderliche Abstimmungen (z.B. für größere Instandhaltungsmaßnahmen) erfolgen grundsätzlich in schriftlicher Form mit Bekanntgabe des Ausschreibungsergebnisses und Wahrung möglicher Einspruchsfristen.

Selbstverständlich werden Professionisten, welche uns seitens der Eigentümergemeinschaft genannt werden, bei der Ausschreibung berücksichtigt.

Für ergänzende Informationen über unser Leistungsangebot oder Erstellung eines Verwaltungsangebotes steht Ihnen Hr. Peter Schütz gerne unter der Telefon-Nummer 01/ 811 19/ DW 16 persönlich zur Verfügung oder senden Sie uns ein Email unter peter.schuetz@eiv.at