| Verwaltung von
Wohnungseigentumsobjekten
Die Einhaltung der umfassenden Bestimmungen
des WEG 2002 sind für unsere Mitarbeiter höchstes Gebot.
Erforderliche
Abstimmungen (z.B. für größere Instandhaltungsmaßnahmen) erfolgen
grundsätzlich in schriftlicher Form mit Bekanntgabe des
Ausschreibungsergebnisses und Wahrung möglicher Einspruchsfristen.
Selbstverständlich werden
Professionisten, welche uns seitens der Eigentümergemeinschaft genannt
werden, bei der Ausschreibung berücksichtigt.
Für ergänzende
Informationen über unser Leistungsangebot oder Erstellung eines
Verwaltungsangebotes steht Ihnen Hr. Peter Schütz gerne unter der
Telefon-Nummer 01/ 811 19/ DW 16 persönlich zur Verfügung oder senden Sie
uns ein Email unter peter.schuetz@eiv.at
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