Wirtschaftsabrechnung

Die Abrechnung der Betriebskosten besonderen Aufwendungen und sonstigen Kosten der Bewirtschaftung der Liegenschaft (allgemein bekannt unter Betriebskostenabrechnung) wird bis spätestens 30.Juni des darauffolgenden Jahres erstellt. Jeder Mieter und Wohnungseigentümer erhält für seine Wohnung bzw. für seinen grundbücherlichen Anteil eine detaillierte Abrechnung übermittelt. Eine Einsichtnahme in die Belegsammlung ist entweder im Haus oder in unseren Büroräumlichkeiten möglich.

Vorausschau gem. § 20 Abs.2 WEG 2002

(trifft nur auf Wohnungseigentumsobjekte zu)

Für die verwalteten Liegenschaften wird in den Monaten November bzw. Dezember die Vorausschau auf vorhersehbare Aufwendung des Folgejahres erstellt und bekannt gegeben. In dieser Vorausschau finden neben der Information über den aktuellen Stand der Rücklage auch die Ergebnisse der internen Kostenkalkulation Berücksichtigung. Ferner werden die Wohnungseigentümer über geplante Instandhaltungsmaßnahmen informiert, welche nach erfolgter Abstimmung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.