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Wirtschaftsabrechnung
Die Abrechnung der
Betriebskosten besonderen Aufwendungen und sonstigen Kosten der
Bewirtschaftung der Liegenschaft (allgemein bekannt unter
Betriebskostenabrechnung) wird bis spätestens 30.Juni des darauffolgenden
Jahres erstellt. Jeder Mieter und Wohnungseigentümer erhält für seine
Wohnung bzw. für seinen grundbücherlichen Anteil eine detaillierte
Abrechnung übermittelt. Eine Einsichtnahme in die Belegsammlung ist
entweder im Haus oder in unseren Büroräumlichkeiten möglich.
Vorausschau gem. § 20
Abs.2 WEG 2002
(trifft nur auf
Wohnungseigentumsobjekte zu)
Für die verwalteten
Liegenschaften wird in den Monaten November bzw. Dezember die Vorausschau
auf vorhersehbare Aufwendung des Folgejahres erstellt und bekannt gegeben.
In dieser Vorausschau finden neben der Information über den aktuellen
Stand der Rücklage auch die Ergebnisse der internen Kostenkalkulation
Berücksichtigung. Ferner werden die Wohnungseigentümer über geplante
Instandhaltungsmaßnahmen informiert, welche nach erfolgter Abstimmung zur
Beschlussfassung vorgelegt werden. |