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Zahlungsverkehr
(trifft nur auf
Wohnungseigentumsobjekte zu)
Für die Abwicklung des
Zahlungsverkehrs werden für jedes Wohnungseigentumsobjekt 2 Bankkonten,
lautend auf die Hausgemeinschaft, geführt. Ein Konto dient zur Abwicklung
der laufenden Zahlungen, das andere Konto für die Veranlagung der Rücklage
gem. § 31 WEG 2002. Die Erträge aus der "fruchtbringende Veranlagung" (der
Begriff stammt aus dem Gesetz) werden selbstverständlich den Eigentümern
im Zuge der Wirtschaftsabrechnung gutgeschrieben.
Es ist daher jederzeit
möglich, den aktuellen Stand der Rücklage auf Anfrage mitzuteilen und
gewährleistet gleichzeitig größtmögliche Transparenz.
Der voraussichtliche
Gesamtaufwand (Betriebs-, Heiz- und Warmwasserkosten) des nächsten Jahres
wird nach erfolgter Kalkulation auf 12 Monate aufgeteilt, pauschaliert
eingehoben und im darauffolgenden Jahr abgerechnet. |