Zahlungsverkehr

(trifft nur auf Wohnungseigentumsobjekte zu)

Für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs werden für jedes Wohnungseigentumsobjekt 2 Bankkonten, lautend auf die Hausgemeinschaft, geführt. Ein Konto dient zur Abwicklung der laufenden Zahlungen, das andere Konto für die Veranlagung der Rücklage gem. § 31 WEG 2002. Die Erträge aus der "fruchtbringende Veranlagung" (der Begriff stammt aus dem Gesetz) werden selbstverständlich den Eigentümern im Zuge der Wirtschaftsabrechnung gutgeschrieben.

Es ist daher jederzeit möglich, den aktuellen Stand der Rücklage auf Anfrage mitzuteilen und gewährleistet gleichzeitig größtmögliche Transparenz.

Der voraussichtliche Gesamtaufwand (Betriebs-, Heiz- und Warmwasserkosten) des nächsten Jahres wird nach erfolgter Kalkulation auf 12 Monate aufgeteilt, pauschaliert eingehoben und im darauffolgenden Jahr abgerechnet.