FAQ

Hier finden Sie Antworten zu allgemeinen Fragen rund um das Thema Hausverwaltung, Wohnungseigentum & Miete.

Allgemein

Schlüsselbestellung – was ist zu tun?

Bei einem gesperrten Schließsystem benötigen Sie von der Hausverwaltung eine Bestätigung, mit welcher Sie bei einem Schlosser Ihrer Wahl und auf eigene Kosten den benötigen Schlüssel nachmachen lassen können. Bitte die Bestätigung über unser Webformular anfordern.

Wirtschaftsabrechnung:

Entsprechend den gesetzlichen Richtlinien ist die Wirtschaftsabrechnung bis spätestens 30.06. des Folgejahres zu legen. Die Verrechnung eines Guthabens oder einer Forderung erfolgt mit der Vorschreibung des 2. folgenden Monats, zB die Abrechnung wird im Juni erstellt, die Verrechnung erfolgt mit der Vorschreibung August.

Warum muss ich eine Nachzahlung aus der Wirtschaftsabrechnung bezahlen, wenn ich im Abrechnungsjahr das Bestandsobjekt noch nicht gehabt habe:

Sowohl ein Guthaben als auch eine Nachverrechnung ist mit jenem Bestandsnehmer zu verrechnen, der zum Zeitpunkt der Vorschreibung ein aufrechtes Rechtsverhältnis hat.

Schaden außerhalb der Geschäftszeiten:

Unter dem Menüpunkt Notfallservice finden Sie alle relevanten Informationen und die wichtigsten Telefonnummern für etwaige Notfälle.

Namensänderung:

Bitte verwenden Sie unser, unter Datenänderung vorgefertigtes Webformular.

 

Wohnungseigentum

Wie oft finden Eigentümerversammlung statt?

Alle 2 Jahre sollte keine abweichende Regelung im Verwaltungsvertrag vereinbart sein.

Verkauf der Wohnung / Lokal / Garage:

Damit wir die Änderung auf einen neuen Eigentümer durchführen können, benötigen wir die Kopie des Kaufvertrages mit dem Hinweis, mit welchem Datum der Eigentumsübergang erfolgt.

 

Miete

Mieterwechsel

Für eine ordnungsgemäße Übergabe beachten Sie bitte folgenden Leitfaden:

Leitfaden
(pdf-Dokument)

Vielen Dank für Ihre Anfrage!

Wir werden uns schnellstens um Ihr Anliegen kümmern und Sie ggf. mithilfe der übermittelten Daten kontaktieren. Zögern Sie nicht uns erneut zu kontaktieren, falls noch irgendwelche Fragen oder Anliegen offen sind.

Zurück zur Startseite

Durchführung der Betroffenenrechte

Mithilfe dieses Formulars möchten wir unseren Kunden eine einfache und benutzerfreundliche Möglichkeit bieten die Betroffenenrechte, das Recht auf Widerruf Ihrer Einwilligung und das Widerspruchsrecht der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bequem durchsetzen zu können.

Bitte geben Sie in die entsprechenden Textfelder jene Daten an mit denen wir Sie eindeutig identifizieren können. D.h. haben Sie bspw. in der Vergangenheit mithilfe eines Kontaktformulars o.ä. Anfragen übermittelt, dann geben Sie hier bitte nun jene Daten an die beim damaligen Formular als Pflicht markiert waren.

Downloads & Links

Damit Sie auf unsere Dienstleistungen der Hausverwaltung noch besser und schneller zugreifen können, finden Sie hier eine Auswahl an hilfreichen und informativen Downloads & Links:

Downloads

 

Links

Schlüsselbestätigung

Sie möchten einen Schlüssel nachbestellen. Dann können Sie uns gern über unten stehendes Formular Ihre Bestellung übermitteln. Alle mit (*) markierten Felder werden benötigt.