EIV Verwaltung
Hausverwaltung
Unsere Firma ist auf die Verwaltung von Liegenschaften im Wohnungseigentum, "gemischte Objekte" (nach Parifizierung erfolgte ein Abverkauf einzelner Wohnungen ins Eigentum) sowie Miethäuser, unter anderem auch geförderte Mietobjekte und gewerbliche Flächen spezialisiert.
Um unsere umfangreichen Leistungen anbieten zu können, erfolgt eine ständige Weiterbildung unserer Mitarbeiter in allen Bereichen des Wohnrechts und in den einschlägigen Bestimmungen des Zivilrechts.
Verwaltung von Wohnungseigentumsobjekten
Die Einhaltung der umfassenden Bestimmungen des WEG 2002 sind für unsere Mitarbeiter höchstes Gebot.
Erforderliche Abstimmungen (z.B. für größere Instandhaltungsmaßnahmen) erfolgen grundsätzlich in schriftlicher Form mit Bekanntgabe des Ausschreibungsergebnisses und Wahrung möglicher Einspruchsfristen.
Selbstverständlich werden Professionisten, welche uns seitens der Eigentümergemeinschaft genannt werden, bei der Ausschreibung berücksichtigt.
Für ergänzende Informationen über unser Leistungsangebot oder Erstellung eines Verwaltungsangebotes stehen wir Ihnen gerne unter der Telefon-Nummer +43 1 811 19 - 0 persönlich zur Verfügung oder senden Sie uns ein Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Wirtschaftsabrechnung
Die Abrechnung der Betriebskosten besonderen Aufwendungen und sonstigen Kosten der Bewirtschaftung der Liegenschaft (allgemein bekannt unter Betriebskostenabrechnung) wird bis spätestens 30.Juni des darauffolgenden Jahres erstellt. Jeder Mieter und Wohnungseigentümer erhält für seine Wohnung bzw. für seinen grundbücherlichen Anteil eine detaillierte Abrechnung übermittelt. Eine Einsichtnahme in die Belegsammlung ist entweder im Haus oder in unseren Büroräumlichkeiten möglich.
Vorausschau gem. § 20 Abs.2 WEG 2002 (trifft nur auf Wohnungseigentumsobjekte zu)
Für die verwalteten Liegenschaften wird in den Monaten November bzw. Dezember die Vorausschau auf vorhersehbare Aufwendung des Folgejahres erstellt und bekannt gegeben. In dieser Vorausschau finden neben der Information über den aktuellen Stand der Rücklage auch die Ergebnisse der internen Kostenkalkulation Berücksichtigung. Ausserdem werden die Wohnungseigentümer über geplante Instandhaltungsmaßnahmen informiert.
Zahlungsverkehr
(trifft nur auf Wohnungseigentumsobjekte zu)
Für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs werden für jedes Wohnungseigentumsobjekt 2 Bankkonten, lautend auf die Hausgemeinschaft, geführt. Ein Konto dient zur Abwicklung der laufenden Zahlungen, das andere Konto für die Veranlagung der Rücklage gem. § 31 WEG 2002. Die Erträge aus der "fruchtbringende Veranlagung" (der Begriff stammt aus dem Gesetz) werden selbstverständlich den Eigentümern im Zuge der Wirtschaftsabrechnung gutgeschrieben.
Der voraussichtliche Gesamtaufwand (Betriebs-, Heiz- und Warmwasserkosten) des nächsten Jahres wird nach erfolgter Kalkulation auf 12 Monate aufgeteilt, pauschaliert eingehoben und im darauffolgenden Jahr abgerechnet.