FAQ
Hier finden Sie Antworten zu allgemeinen Fragen rund um das Thema Hausverwaltung, Wohnungseigentum & Miete.
Allgemein
Bei einem gesperrten Schließsystem benötigen Sie von der Hausverwaltung eine Bestätigung, mit welcher Sie bei einem Schlosser Ihrer Wahl und auf eigene Kosten den benötigen Schlüssel nachmachen lassen können. Bitte die Bestätigung über unser Webformular anfordern.
Entsprechend den gesetzlichen Richtlinien ist die Wirtschaftsabrechnung bis spätestens 30.06. des Folgejahres zu legen. Die Verrechnung eines Guthabens oder einer Forderung erfolgt mit der Vorschreibung des 2. folgenden Monats, zB die Abrechnung wird im Juni erstellt, die Verrechnung erfolgt mit der Vorschreibung August.
Warum muss ich eine Nachzahlung aus der Wirtschaftsabrechnung bezahlen, wenn ich im Abrechnungsjahr das Bestandsobjekt noch nicht gehabt habe:
Sowohl ein Guthaben als auch eine Nachverrechnung ist mit jenem Bestandsnehmer zu verrechnen, der zum Zeitpunkt der Vorschreibung ein aufrechtes Rechtsverhältnis hat.
Unter dem Menüpunkt Notfallservice finden Sie alle relevanten Informationen und die wichtigsten Telefonnummern für etwaige Notfälle.
Bitte verwenden Sie unser, unter Datenänderung vorgefertigtes Webformular.
Wohnungseigentum
Alle 2 Jahre sollte keine abweichende Regelung im Verwaltungsvertrag vereinbart sein.
Damit wir die Änderung auf einen neuen Eigentümer durchführen können, benötigen wir die Kopie des Kaufvertrages mit dem Hinweis, mit welchem Datum der Eigentumsübergang erfolgt.